Nicht zuletzt an Deutschlands Veto scheiterte der Gesetzentwurf der EU, mit Messenger-Diensten versendete Bilder und Filme anlasslos überwachen zu dürfen.
Die EU-Kommission hatte bereits im Mai 2022 vorgeschlagen, Internetplattformen gesetzlich zum massenhaften Ausspähen privater Chat-Nachrichten zu verpflichten, um Bilder und Videos von Kindesmissbrauch aufzuspüren. Die bisherige Überwachung auf Onlineplattformen wie Youtube, Instagram oder Facebook erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie gleicht den Hash-Wert hochgeladener Bilder und Videos gegen eine Datenbank mit bekannten kinderpornografischen Inhalten ab. Die größte derartige Datenbank betreibt das private National Center for Exploited and Missing Children (NCEMC), das auch Behörden beim Durchsuchen von beschlagnahmten Massenspeichern hilft. Das NCEMC hat seit 1998 etwa zehn Millionen Dateifingerabdrücke gesammelt. 2024 melden die Plattformen dem Bundeskriminalamt 106 000 Treffer, wovon sich nach Durchsicht etwa die Hälfte als in Deutschland illegal erwiesen.
Ein ähnliches Vorgehen wollte die EU jetzt per Gesetz auch auf Messenger-Dienste ausweiten – und ist damit gescheitert. Das Problem dabei: Die meisten davon verwenden eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Nur Sender und Empfänger sehen den Inhalt im Klartext. Umgehen wollte man das, indem man alle Bilder und Videos vor dem Hochladen per Client-Side-Scanning prüft, also bereits bei der Auswahl der Dateien. Konkret hätte das bedeutet, dass jedes Bild und jeder Film vor dem Hochladen abgeglichen wird. In einer weiteren Ausbaustufe sollte eine KI dabei helfen, bisher unbekanntes Material anhand des Inhalts zu identifizieren, etwa dann, wenn das Bild selbst angefertigt wurde.
Mehrere Messenger-Anbieter wie Signal oder Threema kündigten im Vorfeld an, sich aus...
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