Das Bundesjustizministerium will wieder einmal Internetanbieter per Gesetz dazu verpflichten, IP-Adressen künftig drei Monate lang zu speichern. Die Vorratsdatenspeicherung kommt nicht durch die Hintertür, sie wird normalisiert – so der Plan.
Die Debatte ist nicht neu, sie kommt nur immer wieder zurück. Wenn heute erneut vom Speichern von IP-Adressen die Rede ist, klingt das zunächst harmlos. Nach Ansicht der Befürworter geht es um ein begrenztes Mittel, um schwere Straftaten besser verfolgen zu können, allem voran die allseits geächtete Kinderpornografie. Wer gegen das Speichern ist, der verhindere, dass dagegen vorgegangen wird, so die Argumentation. Dieses altbekannte Narrativ wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht richtiger. Es krankt schon daran, dass technisch versierte Nutzer wissen, wie sie ihre Adresse wirkungsvoll verbergen. Ins Netz geht in der Mehrzahl Beifang, der versehentlich eine falsche Seite aufgerufen hat.
Wer sich an frühere Anläufe erinnert, hört diese Argumente nicht zum ersten Mal. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde die Vorratsdatenspeicherung mehrfach eingeführt, ausgesetzt, neu gefasst und wiederholt von Gerichten kassiert. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof stellten wiederholt klar, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten mit den Grundrechten kollidiert. Die jetzigen Pläne stehen also in einer langen Reihe von Versuchen, Überwachung rechtlich robuster und politisch akzeptabler zu gestalten.
Technisch bleibt das Risiko jedoch unverändert. IP-Adressen sind keine belanglosen Metadaten, sie entsprechen den Fingerabdrücken der Nutzer beziehungsweise ihrer Geräte. Über sie lassen sich Zeitpunkte, Anschlüsse, Haushalte und Bewegungsprofile zuordnen. In Kombination mit weiteren Daten ...
[...]
Liebe Leserin, lieber Leser,
Auf RasPi-Geek.de finden Sie alle Print-Artikel, die bisher in Raspberry Pi Geek erschienen sind. Damit steht Ihnen ein gut bestücktes Archiv inklusive der Beiträge der aktuellen Ausgabe online zur Verfügung. Alle Artikel stehen 12 Monate nach der Erstveröffentlichung kostenlos zur Verfügung. Für ausgesuchte Beiträge aus den letzten sechs Ausgaben fällt eine kleine Gebühr an, für die Sie dann ein PDF des Artikels erhalten.



